AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Einwilligungserklärung zur Durchführung des Antigen-Schnelltests (auch bekannt als: PoC Test, Bürgertest) und/oder PCR-Tests auf SARS-CoV-2 im Testzentrum von Meister Medical.

 

Mit dem Akzeptieren der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Corona-Schnelltest oder PCR-Test“ stimme ich als Testperson den folgenden Punkten zu:

1.    Die Testperson muss für die Durchführung des Antigen-Schnelltests oder PCR-Test bei Meister Medical online einen Termin buchen. Die Terminbuchung zur verbindlichen Teilnahme am Schnelltest oder PCR-Test im Testzentrum von Meister Medical ist nur auf der Internetseite https://coronatestzentrum-bg.probatix.de/de/pick-slot möglich.

 

2.    Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die Testperson bei der Online-Buchung durch ausdrückliches Anklicken die AGBs und die Datenschutzerklärung akzeptiert hat. Dies gilt auch bei Terminbuchungen vor Ort, wenn Testbuchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden von unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen durchgeführt werden.


3.    Zugelassen sind alle Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Testpersonen unter 18 Jahren müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder sie kommen mit ihrem Erziehungsberechtigten zum Testzentrum.


4.    Die Testperson ist verpflichtet, das Testzentrum mit Atemschutzmaske zu betreten und den Anweisungen der Mitarbeiter von Meister Medical Folge zu leisten.


5.    Die Testperson erhält nach abgeschlossener Buchung ihren codierten Buchungsnachweis. Dieser ist zusammen mit dem persönlichen Ausweisdokument im Testzentrum vorzulegen. Die Korrektheit der Identität wie der Name, das Geburtsdatum und die Adresse ist durch die Testperson zu prüfen.


6.    Die Durchführung erfolgt nur zum gebuchten Test-Zeitfenster. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Test-Zeitfenster besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr von kostenpflichtigen Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.


7.    Der Rücktritt vom Vertrag ist nur dann zulässig, wenn die Testperson wichtige Gründe bis zwei Stunden vor dem Termin darlegen kann.


8.    Im Falle eines ausfallenden Testtermins hat die Testperson Anspruch auf einen neuen Testtermin. Handelt es sich um einen PCR-Test, kann die Person entweder Anspruch auf einen neuen Termin oder auf Rückerstattung der Gebühr erheben.


9.    Der Abstrich erfolgt mittels eines für den Nasen-/Rachen-Abstrich geeigneten Antigentests oder PCR-Test. In Einzelfällen kann auch bei sorgfältiger Durchführung zu Verletzungen wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.

10. Die Testperson willigt ein, dass ihm das Testergebnis verschlüsselt per E-Mail mitgeteilt wird.


11. Die Haftung des Testzentrums: wir haften lediglich – auch gegenüber Dritten - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Dies gilt auch für die vom Testzentrum eingesetzten Firmen und Servicekräfte (Erfüllungsgehilfen).


12. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


13. Die Testperson erhält alle Antigen-Schnelltest-Ergebnisse, einschließlich Bürgertest, innerhalb von 15 - 20 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs. Die Nachricht per E-Mail kann sich in Einzelfällen verzögern. Wir können nicht garantieren, dass die Testergebnisse bis zu einer bestimmten Zeit zur Verfügung stehen. Sollten Sie das Testergebnis nach einer Stunde nach der Probenentnahme nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: testzentrum-bg@web.de oder telefonisch unter der +49 1577 8485482.

 

14. Sofern Sie das Ergebnis unseres Antigen-Schnelltest oder PCR-Test für Reisen oder zur Vermeidung einer Quarantäne sowie sonst zu Nachweiszecken verwenden möchten, beachten Sie bitte, dass es nicht gesichert ist, dass das Testergebnis anerkannt wird. Wenden Sie sich bitte im Zweifel an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder an eine andere ärztliche Einrichtung und lassen Sie sich dort beraten und testen.

 

15. Darüber hinaus kann es in sehr selten Fällen vorkommen, dass eine PCR-Probe seitens des Labors nicht ausgewertet werden kann (sog. Inhibierte Probe, Abbruch des Laufs, o.Ä.) oder dass das Ergebnis länger benötigt. In diesem Falle bieten wir Ihnen zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an. Die Zeitspanne, bis Ihnen das Testergebnis vorliegt, wird sich in diesem Fall entsprechen verlängern. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine solche Verzögerung verursacht werden.

 

16. Die genaue Zeitspanne bis zur Übersendung des Ergebnisses hängt im Einzelnen auch von der Auslastung ab und ist daher Schwankungen unterworfen. Wir stellen generell die PCR-Ergebnisse innerhalb von ca. 24 – 48* Stunden bereit. Zu beachten: (1) in 2% der Fälle kann es sein, dass der Befund etwas zeitversetzt übermittelt wird, (2) Probenabholung erfolgt täglich von Montag bis Freitag um 16:00 Uhr, und (3) am Wochenende und Feiertagen erfolgen keine Probenabholungen. Sollte Sie das PCR-Testergebnis nach 72 Stunden nach der Probenabholung nicht erhalten haben kontaktieren Sie unser Testzentrum oder nehmen Sie direkt Kontakt zu unserem Kooperationslabor MVZ Göttingen auf, entweder per E-Mail: corona-pcr@mvz-goettingen.de oder telefonisch unter der +49 551 99888108.

 

17. Ebenso kann es in seltenen Fällen zu technisch bedingten Übermittlungsfehlern der Testergebnisse unter der URL www.mein-laborergenis.de oder der App „Mein Laborergebnis“ kommen sowie zu Verzögerungen in der Testabwicklung und Auswertung. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für hierdurch Verursachte Schäden, bieten Ihnen aber zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an oder sind Ihnen gerne dabei behilflich das Sie z.B. Ihren Testbefund verschlüsselt per E-Mail erhalten. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an unser Testzentrum oder das Labor MVZ Göttingen, entweder per E-Mail: corona-pcr@mvz-goettingen.de oder telefonisch unter der +49 551 99888108.

 

18. Meister Medical verpflichtet sich im Fall eines positiven Testergebnisses, das zuständige Gesundheitsamt anhand Ihrer gespeicherten Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer zu informieren. Die Testperson erklärt also ihr Einverständnis, dass Meister Medical die personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung im hierfür erforderlichen Umfang erhebt, übermittelt, speichert und nutzt. Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt, die für die Organisation, Durchführung und Rechnungsstellung des Tests notwendig sind.


19. Die Testperson verpflichtet sich nach dem Erhalt der Nachricht mit dem positiven Testergebnisses sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.


20. Ein negatives Testergebnis ist eine Momentaufnahme für ca. 24 Stunden und kann eine Infektion mit SARS-COV-2 nicht sicher ausschließen. Ein solches Testergebnis befreit die Testperson von der aktuell geltenden Maskenpflicht nicht.


21. Bitte beachten Sie: ein positives oder negatives Antigen-Schnelltestergebnis kann in Einzelfällen falsch-positiv oder falsch-negativ sein. Das Bedeutet: trotz negativen Testergebnisses bei uns können Sie trotzdem mit SARS-CoV-2 infiziert sein, und umgekehrt bedeutet ein positives Testergebnis nicht das Sie tatsächlich eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen. Ein positives Ergebnis des Antigen-Schnelltest muss durch einen PCR-Test labormedizinisch bestätigt werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, an ein Testzentrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder an eine andere ärztliche Einrichtung und lassen Sie sich dort beraten und testen.


22. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen sowie Zahlungen ist Bonn. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Bonn. Anwendung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 

Stand dieser AGB: 29. August 2022


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